Unternehmen

Allgemeine Geschäftsbegingungen

1.         Geltung

 

1.1       Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.

 

1.2       Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Dies gilt insbesondere für Garantien jeglicher Art.

 

1.3       Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer. 

 

2.         Angebot, Angebotsunterlagen

 

2.1       Unsere Angebote sind freibleibend, d. h. nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

 

2.2       Der Käufer ist drei Wochen an seine Bestellung gebunden. Wir sind berechtigt, innerhalb von 3 Wochen nach der Bestellung die Annahme abzulehnen.

 

3.         Preise und Zahlungsbedingungen

 

3.1       Unsere Preise verstehen sich in Euro und ab Werk, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

 

3.2       Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

3.3       Für unsere Kunden wird ein Mindestbestellwert entsprechend der jeweils gültigen Preisliste zugrunde gelegt. Unsere Preise gelten nur für die angebotenen bzw. bestätigten Artikelstückzahlen und beschriebenen Material- und Konstruktionsausführungen. Zusatzleistungen sind gesondert vom Käufer zu vergüten. Alle Änderungen müssen schriftlich von uns bestätig werden.

 

3.4       Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar.

 

3.5       Skonto wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt sind. Schecks werden grundsätzlich nicht von uns akzeptiert.

 

3.6       Wir behalten uns vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Erhöhungen der Lohnkosten oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

 

3.7       Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Teuerungs- und Legierungszuschläge.

 

3.8       Normalverpackung ist im Preis enthalten. Andere Verpackungen wie Paletten, Gitterboxen und Kisten werden berechnet.

 

4.         Rücktritt

 

4.1       Der Verkäufer ist berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten, wenn

 

(a)       der Käufer falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat;

(b)       wenn der Käufer sich in Zahlungsverzug befindet nach Ablauf einer ihm gesetzten  angemessenen Nachfrist zur Zahlung;

(c)       aufgrund eines vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umstandes ein eigener Einkauf des Kaufgegenstandes nicht vertragsgemäß möglich ist;

(d)       der Lieferung mit zumutbaren Aufwendungen nicht zu überwindende Leistungshindernisse entgegenstehen;

 

4.2       Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit informieren und unverzüglich erhaltene Gegenleistungen an den Käufer erstatten, wenn er vom Vertrag zurücktritt.

 

5.         Materialrückgabe

 

Materialrückgabe ist ausschließlich im wiederverkaufsfähigen Zustand und nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung möglich. Grundsätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % vom Nettowarenwert verrechnet. Sonderfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

 

6.         Versand und Gefahrenübergang

 

6.1       Versandbereit gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden.

 

6.2       Der Versand erfolgt unfrei ab Werk, sofern nichts anderes vereinbart ist. Transportverpackungen werden berechnet.

 

6.3       Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch beim Verlassen des Werks oder Lagers, geht die Gefahr, auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Käufer über.

 

6.4       Die Lieferfrist verlängert sich bei höherer Gewalt, Streik oder von uns nicht verschuldeten Verzögerungen um die Dauer der Behinderung.

 

7.         Liefertermine

 

Liefertermine und Fristen geben wir in für uns verbindlicher Form ausschließlich in schriftlichen Auftragsbestätigungen bekannt, wenn alle technischen Fragen abgeklärt sind und Auftragsklarheit herrscht. Die Einhaltung dieser Termine und Fristen setzt voraus, dass auch der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt. Angaben vor Auftragsbestätigung, insbesondere wenn sie mündlich gemacht wurden, sind unverbindliche Richtwerte.

 

7a.         Höhere Gewalt

 

Sollten Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegen, wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Rohstoff- und Energie- oder Hilfsstoffmangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, Streiks, Aussperrungen,  politische Unruhen, Terrorakte, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien), behördliche Verfügungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, die Verfügbarkeit der Ware aus der Anlage, aus welcher der Verkäufer die Ware bezieht, reduzieren, so dass der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen (unter anteiliger Berücksichtigung anderer interner oder externer Lieferverpflichtungen) nicht erfüllen kann, ist der Verkäufer für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von seinen vertraglichen Verpflichtungen entbunden und nicht verpflichtet, die Ware bei Dritten zu beschaffen. Die vorstehende Regelung gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts für den Verkäufer nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei den Vorlieferanten des Verkäufers vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

 

8.         Mängelgewährleistung

 

8.1       Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

 

8.2       Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Es wird darauf hingewiesen, dass Vorlieferanten keine Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sind.

 

8.3       Schäden, die durch Mängel an den gelieferten Waren verursacht werden, sind dem Verkäufer unverzüglich unter Angabe der verarbeiteten Ware anzuzeigen.

 

8.4       Die Gewährleistungsrechte des Käufers, setzen voraus, dass dieser offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen schriftlich beim Verkäufer gerügt hat. Der Kaufmann muss seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sein.

 

8.5       Handelt es sich um einen gebrauchten Gegenstand, dann sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn es läge eine arglistige Täuschung oder eine zugesicherte Eigenschaft vor. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

8.6       Stellt der Käufer einen Mangel fest darf er den Kaufgegenstand nicht bearbeiten, verkaufen etc. bis eine Beweissicherung mit dem Verkäufer oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren durchgeführt wurde oder eine einvernehmliche Regelung mit dem Verkäufer getroffen wurde.

 

9.         Haftungsbegrenzung

 

9.1       Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche ist nach Maßgabe der folgenden Ziffern eingeschränkt.

 

9.2       Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen etc.

 

9.3       Eine verschuldungsunabhängige Haftung für die Beschaffung des Kaufgegenstandes, wenn es sich um eine Gattungsschuld handelt, wird ausgeschlossen. Eine Haftung wird nur bei Vorlage eines Verschuldens übernommen.

 

9.4       Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ist ausgeschlossen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch für einfache Fahrlässigkeit.

 

9.5       Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitungen von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.

 

9.6       Die Schadensersatzhaftung ist begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, sofern wir die Pflichtverletzung nicht vorsätzlich begangen haben.

 

9.7       Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle des Vorliegens einer Garantie oder der Übernahme einer Beschaffungsgarantie.

 

10.       Eigentumsvorbehaltssicherung

 

10.1     Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher, im Zeitpunkt dieses Vertragsschlusses entstandener Forderungen, einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen, Nachbestellungen, Ersatzteilbestellungen. Hierzu gehören auch alle Nebenforderungen, wie z.B. Finanzierungskosten undZinsen. Dies gilt auch, wenn einzelne Forderungen in laufende Rechnungen aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

 

10.2     Ist der Käufer mit seinen Zahlungen im Rückstand, so können wir ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 8,0 % über dem jeweiligen Basissatz der Europäischen Zentralbank und Mahnspesen in der Höhe von EUR 4,- pro Mahnlauf, verrechnen. Preisänderungen, Irrtümer sowie technische Änderungen vorbehalten.

  

11.       Gewerbliche Schutzrechte; Rechtsmängel

 

11.1     Der Käufer verp?ichtet sich, uns von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Produkte unverzüglich in Kenntnis zu setzen und uns auf unsere Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen.

 

11.2     Wir sind berechtigt, aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

 

11.3     Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Ansprüche des Käufers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Käufers, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Käufer verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.

 

12.       Bildmaterial

 

An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.

 

13.       Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel

 

13.1     Sofern der Käufer Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäftssitzgericht zu verklagen.

 

13.2     Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

 

13.3     Es wird die Geltung luxemburgischen Rechts vereinbart, unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den Internationalen Warenkauf (CISG vom 11. April 1980 in der jeweils geltenden Fassung).

 

13.4     Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.